Nach 30 Jahren: Austauschpflicht für alte Ölheizungen
Ständig schraubt die Politik an diversen Paketen zum Klimaschutz, was Verbraucher immer mehr verunsichert, anstatt Klarheit zu schaffen. Denn nach dem Beschluss der Bundesregierung des Klimaschutzpakets 2030 ist vielerorts bereits vom Verbot für Ölheizungen die Rede. Das ist so nicht ganz richtig, denn bereits verbaute Öl-Heizanlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Wo allerdings Handlungsbedarf besteht, ist bei der Austauschpflicht für Heizkessel mit einem bestimmten Alter.
Wann muss der Heizkessel wirklich getauscht werden?
Tatsächlich besteht eine Austauschpflicht für Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Diese müssen stillgelegt und durch energiesparende Varianten ersetzt werden. Die Bedingungen zur Förderung von modernen Heizanlagen werden jedoch zunehmend komplexer und zusätzlich durch „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsmarkt“ ergänzt und teilweise ersetzt. Unter anderem entfällt die staatliche Förderung für Ölheizungen in Höhe von 15% seit Januar 2020 komplett.

Mit erneuerbaren Energien Geld sparen und zukunftssicher heizen
Die neue Förderung für regenerative Heizanlagen bzw. Heizsysteme sieht einen Investitionskostenzuschuss bis zu 45% auf die Nutzung erneuerbarer Energien vor. Der Zuschuss gilt sowohl für die Anschaffungskosten der neuen Heizanlage als auch für alle notwendigen Arbeiten zur Heizungsinstallation. Unser Tipp: Nutzen Sie für eine optimale Planung und Umsetzung Ihres neuen Heizsystems die Erfahrung und das Know-how eines ausgewiesenen Fachbetriebs. Unsere Spezialisten für den Heizungsbau beraten Sie sehr gerne in der gesamten Rhein-Neckar-Region.
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