Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein wichtiges Förderinstrument des BAFA und unterliegt laufenden Änderungen. Zum 01. Januar 2023 sind Anpassungen vorgesehen, die zum Beispiel in Hinblick auf den Einbau einer Wärmepumpe oder die Heizungsoptimierung relevant sind.
Wärmepumpen: schrittweise Verschärfung der Anforderungen
Wer sich für einen Einbau einer Wärmepumpe interessiert, sollte langfristig planen. Mit dem BEG 2023 sind Anpassungen über viele Jahre hinweg vorgesehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die technischen Mindestanforderungen sukzessive steigen. Dabei gilt es zum Beispiel die Jahresarbeitszahl (JAZ) im Blick zu behalten. Von ihr hängt ab, ob eine Förderung überhaupt möglich ist. Ungeeignete Gebäude sollen keine Förderung mehr erhalten.
Als geeignet gilt ein Gebäude, wenn es eine JAZ von mindestens 2,7 erreicht. Mit der JAZ lassen sich Aussagen über die Effizienz einer Wärmepumpenheizung treffen und zwar immer unter realen Bedingungen. Daher lässt sich die JAZ nur für eine bestimmte Heizanlage in einem bestimmten Gebäude ermitteln. Eine JAZ von 2,7 bedeutet, dass die Heizung aus 1 kWh elektrischer Energie 2,7 kWh Wärme bereitstellen können muss.
Das BEG 2023 sieht nun vor, dass diese Anforderungen in der Zukunft noch anziehen sollen. Bereits 2024 soll die JAZ auf 3,0 steigen, damit eine Förderung der Anlage möglich ist. Ab diesem Jahr kommt mit der Geräuschemission des Außengeräts ein weiterer Faktor hinzu, der Berücksichtigung finden muss. Diese muss wenigstens 5 dB unterhalb der Vorgabe der Ökodesign-Verordnung liegen. Im Jahr 2026 sollen es dann bereits 10 dB sein. Im Jahr 2025 ist außerdem ein Anschluss an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway erforderlich.
Förderung der Heizungsoptimierung: Das ist neu
Wer in seine fossile Heizungsanlage investieren und sich mit dieser moderner aufstellen möchte, muss Änderungen bei der Förderung beachten. Sie gilt für die Öl- und Gasheizungen nur noch, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind. Zudem beschränkt sie sich ab jetzt auf kleine Gebäude. Gemeint sind damit Wohngebäude (WG) bis 5 WE und (Nichtwohngebäude) NWG bis 1.000 m².
Wie sieht es mit dem Bereich Solarthermie aus?
In Hinblick auf die Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher gibt es eine gute und eine schlechte Neuigkeit. Die BEG-Förderung von Effizienzhäusern (KfW) entfällt an dieser Stelle. Bislang kümmerte sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle um die Förderung erneuerbarer Energien für das Heizen. Die Berücksichtigung dieses wichtigen Bereichs erfolgt jetzt dafür durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei dem im Januar 2023 ebenfalls eine Neufassung ansteht. Hier sind die neuen Förderungen sogar besonders attraktiv. So ist eine deutliche Anhebung der Vergütung bei Dachanlagen vorgesehen.
Ob Modernisierung der bestehenden Anlage oder Investition in eine neue Heizung: Mit Röth sind Sie beim Thema Heizen immer optimal aufgestellt. Wir sind für unsere Kunde da im Großraum Kreis Bergstraße und im Odenwald. Bei Fragen zu den Heizungsarten und den Fördermöglichkeiten, sollten Sie am besten direkt das Gespräch mit uns suchen – bei unserem Angebot gehört die persönliche Beratung immer dazu.